EU Data Act – Folgen und Auswirkungen für Eigentümer
Der EU Data Act gilt seit dem 12. September 2025 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Zudem gewinnt die Verordnung für Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien und Eigentümergemeinschaften an Bedeutung, da technische Anlagen heute fortlaufend Daten erzeugen und elektronisch übermitteln.
Aufzüge, Heizungsanlagen, Rauchwarnmelder oder digitale Zutrittssysteme arbeiten vernetzt. Dadurch entstehen kontinuierlich Betriebs- und Nutzungsdaten. Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Eigentümer die Frage, wem diese Daten zustehen und wer über deren Verwendung entscheiden darf.
Welche Auswirkungen hat der EU Data Act auf die Verwaltung von Immobilien und den Umgang mit Gebäudedaten?
EU Data Act - Kurzüberblick
- Der EU Data Act gilt seit September 2025 unmittelbar
- Er regelt den Zugang zu Daten aus vernetzten Geräten
- Eigentümer erhalten gesetzliche Zugriffsrecht
- Vertragsklauseln dürfen Nutzerrechte nicht beschränken
- Datenschutz-Grundverordnung bleibt bei personenbezogenen Daten maßgeblich
Was regelt der EU Data Act grundsätzlich?
Die neue Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Daten, die durch vernetzte Geräte entstehen. Ziel ist es, den Zugang zu diesen Daten fairer zu gestalten und Abhängigkeiten von Herstellern oder Dienstleistern zu reduzieren.
Die Verordnung erfasst alle Geräte, die während ihres Betriebs Daten erzeugen und elektronisch übermitteln. Dazu zählen unter anderem:
- Aufzugsanlagen
- Heizungs- und Lüftungssysteme
- Funkvernetzte Rauchwarnmelder
- Zugangskontrollen und Smart-Building-Komponenten (wie z.B. funkbasierte Heizkostenverteiler, fernablesbare Wärmezähler, kombinierte Heiz- und Warmwasserzähler)
Entscheidend ist, dass die neue Verordnung in erster Linie den Zugang zu technischen Nutzungsdaten regelt. Allerdings regelt die Verordnung keine datenschutzrechtlichen Fragen.
EU Data Act - Wem stehen die Daten zu?
Eine zentrale Regelung besteht darin, dass Nutzer eines vernetzten Geräts Anspruch auf Zugang zu den erzeugten Daten haben.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer eine technische Anlage betreibt oder betreiben lässt, gilt regelmäßig als Nutzer im Sinne der Verordnung.
Daher besteht ein Anspruch auf:
- kostenlosen Zugang zu den Gerätedaten
- Bereitstellung in sicherer und maschinenlesbarer Form
- Weitergabe der Daten an Dritte, etwa alternative Wartungsunternehmen
Die neue Verordnung stärkt die Position der Eigentümer gegenüber Herstellern und Serviceanbietern. Daten können künftig beispielsweise für Vergleichsangebote, Effizienzanalysen oder technische Prüfungen genutzt werden.
Was bedeutet das für Hausverwaltungen und Eigentümer?
Seit Inkrafttreten der Verordnung versenden verschiedene Dienstleister Informationsschreiben oder Vertragsnachträge. Teilweise wird um ausdrückliche Zustimmung gebeten, teilweise soll ein Schweigen als Einverständnis gelten. Hier ist Zurückhaltung geboten.
Zunächst sollte geprüft werden, welche Daten konkret erhoben werden und zu welchem Zweck. Ebenso ist zu klären, ob neue oder weitergehende Datennutzungsrechte eingeräumt werden sollen.
Vertragsklauseln, die gesetzlich verankerte Nutzerrechte einschränken, können unwirksam sein. Zudem ist zu prüfen, ob bestehende Verträge überhaupt angepasst werden müssen oder ob sie bereits den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
EU Data Act - Praktische Empfehlungen für Eigentümer
Für Eigentümer empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:
- Bestandsaufnahme aller vernetzten Geräte in der Immobilie
- Klärung, welche Daten entstehen und wo sie gespeichert werden
- Prüfung bestehender Wartungs- und Dienstleistungsverträge
- Zurückhaltender Umgang mit pauschalen Vertragsänderungen
Gerade bei technisch komplexen Anlagen kann eine ergänzende fachliche oder rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn neue Verpflichtungen oder erweiterte Datennutzungsrechte vorgesehen sind.
Darüber hinaus ist es zweckmäßig, intern festzulegen, wer über Datenzugänge entscheidet und wie diese dokumentiert werden.
Fazit
Die europäische Verordnung stärkt die Rechte von Eigentümern im digitalen Gebäudebetrieb. Wer technische Anlagen betreibt, erhält einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu den entstehenden Daten.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Vertragsprüfung und rechtliche Einordnung – insbesondere im Zusammenspiel mit dem Datenschutzrecht. Eine strukturierte Vorgehensweise schafft Klarheit und unterstützt dabei, die neuen Rechte sachgerecht zu nutzen.
Fragen zum EU Data Act im Hinblick auf Ihre Immobilie?
Wenn Sie wissen möchten, welche technischen Anlagen in Ihrer Immobilie unter den EU Data Act fallen oder wie bestehende Verträge rechtlich einzuordnen sind, unterstützen wir Sie gerne mit einer sachlichen und unverbindlichen Einschätzung.



