FÜR EIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN

WEG-Verwaltung in Halle (Saale)

Als WEG-Verwalter in Halle (Saale) und im Saalekreis bereiten wir Versammlungen vor, setzen Beschlüsse um und rechnen sauber ab. Damit Ihre Eigentümer­gemeinschaft entscheiden kann, statt zu verwalten.

ab 24,95 € je Einheit und Monat
Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEGGoogle ★★★★★ ★★★★★

Erstgespräch kostenlos, Termin innerhalb eines Werktags.

Von IFV verwaltetes Haus in Halle (Saale), 7 Einheiten
7 Einheiten · 452 m²
KOMMT IHNEN DAS BEKANNT VOR?

Was Gemeinschaften an ihrer Verwaltung stört.

  • Versammlungen ohne EndeUnklare Unterlagen, lange Diskussionen, am Ende kein Beschluss.
  • Beschlüsse versandenEs wurde entschieden, aber niemand kümmert sich um die Umsetzung.
  • Abrechnung zu spät oder unklarZahlen, die niemand nachvollziehen kann, und Rückfragen ohne Antwort.
  • Schwer erreichbarWechselnde Ansprechpartner, Rückrufe lassen auf sich warten.

Dann lohnt sich ein Gespräch. Erstgespräch vereinbaren

LEISTUNGSUMFANG

Was in der WEG-Verwaltung enthalten ist.

Sechs Bereiche, ein Preis je Einheit. Alles, was zur laufenden Verwaltung gehört.

  • Eigentümer­versammlungen und Beirats­sitzungenEinladung, Leitung, Protokoll und Beschluss-Sammlung, dazu enge Abstimmung mit dem Beirat. In der Regel in höchstens 90 Minuten.
    Mehr dazu

    Einmal im Jahr bereiten wir die ordentliche Eigentümer­versammlung Ihrer Eigentümer­gemeinschaft vollständig vor: Einladung mit Tagesordnung, Beschlussvorlagen und die Unterlagen, über die abgestimmt wird, etwa Angebote und Vertragsentwürfe. In der Versammlung leiten wir, zählen die Stimmen und verkünden die Beschlüsse. Das Protokoll erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen, im Portal oder per E-Mail. Die Beschluss-Sammlung führen wir laufend (§ 24 Abs. 7 WEG). Vor der Versammlung treffen wir uns mit dem Beirat und legen ihm die Belege des Vorjahres zur Prüfung vor. Über wichtige Vorgänge halten wir ihn auf dem Laufenden. Weitere Versammlungen, Umlaufbeschlüsse und Termine nach 16 Uhr oder am Wochenende rechnen wir gesondert ab.

  • Verwaltung des Gemeinschafts­eigentumsRegelmäßige Begehungen der Anlage, Hausordnung und Umsetzung der Beschlüsse.
    Mehr dazu

    In der Regel zweimal im Jahr gehen wir als WEG-Verwalter durch Ihre Anlage, bei Bedarf auch öfter. Was uns auffällt, halten wir in einem Begehungsprotokoll für den Beirat fest. Wir achten auf die Hausordnung und gehen Verstößen nach. Bei Bedarf entwerfen wir eine neue Haus- und Nutzungsordnung. Verkauft ein Eigentümer, erfassen wir den Wechsel. Die Unterlagen der Gemeinschaft, von der Teilungs­erklärung bis zu den Protokollen, bewahren wir geordnet auf. Wer Einsicht nehmen möchte, vereinbart einen Termin. Fragen von Eigentümern und Beirat beantworten wir zeitnah.

  • Technische VerwaltungVerträge der Gemeinschaft, Instandhaltung und Handwerker, bei größeren Aufträgen mit Vergleichsangeboten.
    Mehr dazu

    Wir schließen die Verträge, die Ihre Anlage im Alltag braucht, etwa für Hausmeister, Reinigung oder Wartungen, und überwachen ihre Ausführung. Reparaturen beauftragen wir bis zu einer Wertgrenze selbst, die Ihre Gemeinschaft festlegt. Darüber gibt der Beirat frei, größere Maßnahmen beschließt die Gemeinschaft. Vor solchen Aufträgen fragen wir bis zu drei Fachfirmen an, auf Wunsch auch Firmen, die Eigentümer vorschlagen. Größere Maßnahmen kündigen wir rechtzeitig an. Versicherungsschäden am Gemeinschafts­eigentum melden wir und bearbeiten sie. Gewährleistungsfristen behalten wir im Blick und rügen Mängel rechtzeitig. Einen Erhaltungs- und Finanzierungsplan für die nächsten Jahre erstellen wir auf Wunsch als Zusatzleistung.

  • Rechtliche VerwaltungWir informieren über Rechtsstreite, beauftragen Anwälte für die Gemeinschaft und stimmen uns mit ihnen ab.
    Mehr dazu

    Ist die Gemeinschaft an einem Rechtsstreit beteiligt, informieren wir alle Eigentümer innerhalb einer Woche über Parteien, Gegenstand und Termine (§ 44 Abs. 2 WEG). Für die Gemeinschaft beauftragen wir einen Rechtsanwalt, vereinbaren das Honorar und stimmen uns mit ihm ab. Anzeigen und einfache Anträge bei Behörden erledigen wir. Gerät eine Wohnung in Insolvenz oder Zwangsversteigerung, melden wir die Forderungen der Gemeinschaft fristgerecht an. Vor Gericht vertritt die Gemeinschaft ein Anwalt. Gerichtstermine und aufwendigere Behördenverfahren sind Zusatzleistungen.

  • Finanz- & Vermögens­verwaltungWirtschaftsplan, Jahres­abrechnung mit Vermögensbericht, Hausgeld und Mahnwesen, Buchhaltung.
    Mehr dazu

    Für jedes Jahr stellen wir den Wirtschaftsplan auf, für die Gemeinschaft und für jede Einheit (§ 28 Abs. 1 WEG). Nach dem Beschluss ziehen wir das Hausgeld ein, am liebsten per Lastschrift, und mahnen, wenn Zahlungen ausbleiben. Die Jahres­abrechnung (Hausgeld­abrechnung) mit Vermögensbericht erhalten Sie in der Regel bis zum 30. September des Folgejahres, die Heizkosten­abrechnung des Messdienstes ist eingearbeitet. Wir führen eine eigene Buchhaltung für Ihre Anlage und zahlen Rechnungen per Überweisung, mit Skonto, wo es angeboten wird. Das Geld liegt auf Konten der Gemeinschaft, getrennt von unserem Vermögen. Der Beirat bekommt Lesezugriff, soweit die Bank das anbietet. Über die Erhaltungsrücklage verfügen wir nur auf Beschluss.

  • Digitales Service-PortalAlle Unterlagen rund um die Uhr an einem Ort, auch am Handy. Ohne Aufpreis.
    Mehr dazu

    Im Portal finden Sie Abrechnungen, Wirtschaftspläne, Protokolle und Verträge, rund um die Uhr und auch am Handy. Einladungen und Unterlagen zur Versammlung stellen wir dort ebenfalls bereit. So sehen Sie jederzeit, was beschlossen wurde, und müssen nicht in alten E-Mails suchen. Über das digitale Schwarze Brett informieren wir bei Havarien, Notfällen und Terminen im Haus. Das Portal bieten wir ohne Aufpreis an.

IM LAUF DES JAHRES

So läuft ein Verwaltungsjahr bei uns.

  1. 1

    Wirtschaftsplan

    Wir planen Kosten und Hausgeld, Sie beschließen.

  2. 2

    Laufende Verwaltung

    Schäden, Handwerker, Rechnungen und Anfragen laufen über einen Ansprechpartner.

  3. 3

    Jahres­abrechnung

    Verständlich aufbereitet, mit Vermögensbericht.

  4. 4

    Eigentümer­versammlung

    Gut vorbereitet, in der Regel in höchstens 90 Minuten.

PREISE

Was die WEG-Verwaltung kostet.

Darin enthalten:

  • Eigentümer­versammlungen und Beirats­sitzungen
  • Verwaltung des Gemeinschafts­eigentums
  • Technische Verwaltung
  • Rechtliche Verwaltung
  • Finanz- & Vermögens­verwaltung
  • Digitales Service-Portal

Zusatzleistungen wie weitere Versammlungen, Gerichtstermine oder ein Erhaltungs- und Finanzierungsplan erbringen wir nur nach Auftrag und rechnen sie gesondert ab. Welche das sind, steht in Ihrem Angebot. Lieber im Paket? Sprechen Sie uns an.

Im Gesamtpaket
ab 24,95 €
je Einheit und Monat · inkl. MwSt.
12 Einheiten ab 347,40 € im Monat

Der genaue Preis hängt von Größe und Zustand des Objekts ab. Sie erhalten ihn nach dem Erstgespräch.

Angebot für meine Gemeinschaft

Sie haben schon eine Verwaltung? Sie entscheiden, den Rest der Übergabe organisieren wir.

Zum Verwalter­wechsel
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Mitglied im VDIV Sachsen-Anhalt

Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung

Kurz beantwortet.

Was macht eine WEG-Verwaltung?

Sie führt die Geschäfte der Eigentümer­gemeinschaft: Versammlungen vorbereiten und leiten, Beschlüsse umsetzen, Wirtschaftsplan und Hausgeld­abrechnung erstellen, das Gemeinschafts­eigentum instand halten.

Was kostet eine WEG-Verwaltung in Halle (Saale)?

Bei uns ab 24,95 € je Einheit und Monat, inklusive MwSt. Den genauen Preis für Ihre Gemeinschaft erhalten Sie nach dem Erstgespräch.

Wie wechselt eine Gemeinschaft den WEG-Verwalter?

Die Eigentümer beschließen den Wechsel. Wir helfen bei der Vorbereitung und klären Fristen und Übergabe mit dem bisherigen Verwalter anhand Ihres Verwaltervertrags.

Wie lange dauert eine Eigentümer­versammlung bei Ihnen?

In der Regel höchstens 90 Minuten. Das gelingt durch gute Vorbereitung: klare Unterlagen, klare Beschlussvorlagen.

Was ist nicht im Preis enthalten?

Zusatzleistungen wie weitere Versammlungen, Gerichtstermine oder ein Erhaltungs- und Finanzierungsplan. Sie erbringen wir nur nach Auftrag und rechnen sie gesondert ab.

Wie schnell können Sie eine Verwaltung übernehmen?

Gibt es keinen Vorverwalter, übernehmen wir in wenigen Werktagen.

Wie oft kommen Sie in unsere Anlage?

In der Regel zweimal im Jahr zur Begehung, bei Schäden oder Hinweisen auch zwischendurch. Die Feststellungen bekommt der Beirat schriftlich.

Bis zu welchem Betrag entscheiden Sie allein?

Das legt Ihre Gemeinschaft fest, meist bei unserer Bestellung. Bis zur ersten Grenze beauftragen wir selbst, bis zur zweiten mit Freigabe des Beirats. Darüber beschließt die Gemeinschaft, und wir holen vorher bis zu drei Angebote ein.

Wann bekommen wir die Jahres­abrechnung?

In der Regel bis zum 30. September des Folgejahres, mit Vermögensbericht. Vorher prüft der Beirat die Belege.

Sind Online- oder Hybrid-Versammlungen möglich?

Ja. Ob online teilgenommen werden kann, beschließt die Gemeinschaft. Ob der Mehraufwand im Preis enthalten ist, steht im Angebot.

Wie arbeiten Sie mit dem Verwaltungsbeirat zusammen?

Wir treffen uns vor der Versammlung, legen die Belege zur Prüfung vor und informieren laufend über wichtige Vorgänge. Freigaben für mittlere Aufträge laufen über den Beirat.

Bekommen wir bei einem Wechsel alle Unterlagen?

Ja. Endet unser Vertrag, geben wir alle Verwaltungsunterlagen vollständig und geordnet heraus, ohne Zurückbehaltungsrecht.

Mehr im Ratgeber: Hausgeld und Hausgeld­abrechnungEigentümer­versammlung und Umlaufbeschluss

Ausführlich erklärt

WEG-Verwaltung in Halle (Saale): Was der Verwalter für Ihre Gemeinschaft tut

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft braucht einen Verwalter, der für sie handelt. Er setzt Beschlüsse um, kümmert sich um das Gemeinschafts­eigentum und verwaltet das Geld der Gemeinschaft. Seit 2020 regelt das Wohnungseigentumsgesetz diese Aufgaben neu. Der Verwalter vertritt die Gemeinschaft nach außen (§ 9b WEG) und entscheidet über Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung selbst (§ 27 WEG). Unser Geschäftsführer Jonathan Vetter ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG. Wann Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen können, erklärt unser Ratgeber Aufgaben einer Hausverwaltung.

Im Alltag heißt das: Wir sind der Ansprechpartner für Eigentümer, Beirat, Handwerker und Behörden. Meldet jemand einen Schaden im Treppenhaus, beauftragen wir die Reparatur. Steht eine größere Maßnahme an, etwa am Dach oder an der Heizung, holen wir Angebote ein und bereiten den Beschluss vor. Einmal im Jahr legen wir den Wirtschaftsplan und die Jahres­abrechnung vor. Die Eigentümer­versammlung bereiten wir so vor, dass sie in der Regel in höchstens 90 Minuten durch ist.

Wie viel der Verwalter allein entscheiden darf, legt Ihre Gemeinschaft fest. Wir arbeiten mit drei Stufen: kleine Aufträge selbst, mittlere mit Freigabe des Beirats, große nur mit Beschluss. So bleibt die Kontrolle bei den Eigentümern, und der Alltag läuft trotzdem.

Wir verwalten Eigentümer­gemeinschaften in Halle (Saale) und im Saalekreis, vom kleinen Haus mit wenigen Wohnungen bis zur größeren Anlage. Für kleine Gemeinschaften bis zehn Einheiten gilt ein Grundbetrag, darüber ein Preis je Einheit. Was enthalten ist und was extra kostet, steht in unserem Vertrag Punkt für Punkt.

Lassen Sie uns über Ihre Gemeinschaft sprechen.

Erstgespräch kostenlos, Termin innerhalb eines Werktags.

IFV ImmobilienFairwaltung GmbH
Brandenburger Straße 12, 06114 Halle (Saale)
info@immofairwaltung.de
Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo–Do 13–16 Uhr

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