Was kostet eine Hausverwaltung im Durchschnitt?
Der Verband der Immobilienverwalter (VDIV) fragt jedes Jahr ab, was Verwaltungen berechnen. Die aktuellen Werte gelten für 2025:
| Verwaltungsart | Durchschnitt je Einheit und Monat |
|---|---|
| WEG-Verwaltung, alle Größen | 29,12 € netto |
| WEG bis 11 Einheiten | 35,84 € netto |
| WEG ab 100 Einheiten | 23,56 € netto |
| Mietverwaltung | 30,19 € |
Mit 19 Prozent Mehrwertsteuer entsprechen 29,12 Euro netto 34,65 Euro brutto. Für 2026 planen die Verwaltungen bei WEGs eine Erhöhung auf durchschnittlich 31,77 Euro. In der Mietverwaltung rechnet etwa jede fünfte Verwaltung keinen festen Betrag ab, sondern einen Anteil der Miete, im Schnitt 5,5 Prozent.
Wovon hängen die Kosten ab?
- Größe: Viele Aufgaben fallen je Haus an, nicht je Wohnung, zum Beispiel die Eigentümerversammlung oder die Wartungsverträge. Deshalb ist eine kleine WEG je Einheit teurer als eine große.
- Verwaltungsart: Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum, die Mietverwaltung um Mieter, Mieten und Nebenkosten. Wer beides braucht, beauftragt beides. Was genau dazugehört, erklärt der Beitrag Aufgaben einer Hausverwaltung.
- Technik und Zustand: Aufzug, Heizungsanlage oder ein hoher Sanierungsbedarf bedeuten mehr Aufträge, Termine und Kontrollen.
- Leistungsumfang: Was im Grundpreis steckt und was extra kostet, steht im Verwaltervertrag. Die Unterschiede zwischen Verwaltungen sind hier oft größer als beim Grundpreis.
Wer bezahlt die Hausverwaltung?
- In der WEG zahlt die Gemeinschaft. Die Verwaltervergütung steht im Wirtschaftsplan und wird über das Hausgeld bezahlt (§ 28 WEG). Verteilt wird sie nach Miteigentumsanteilen, außer die Eigentümer beschließen eine andere Verteilung, zum Beispiel je Einheit (§ 16 Abs. 2 WEG).
- In der Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung zahlt der Eigentümer.
- Auf Mieter umlegen lassen sich Verwaltungskosten nicht. Sie gehören nicht zu den Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Das gilt auch für den Verwalteranteil im Hausgeld einer vermieteten Eigentumswohnung.
- Steuer: Bei vermieteten Immobilien zählen die Verwaltungskosten in der Regel zu den Werbungskosten. Die Einzelheiten klärt Ihr Steuerberater.
Wie vergleiche ich Angebote richtig?
- Netto oder brutto? Manche Angebote nennen Preise ohne, andere mit Mehrwertsteuer.
- Was ist Grundleistung, was Sonderleistung? Lassen Sie sich die Liste der Sonderleistungen und die Stundensätze geben.
- Laufzeit: Ein WEG-Verwalter wird höchstens für fünf Jahre bestellt, bei der ersten Bestellung nach Gründung der WEG höchstens für drei Jahre. Abberufen werden kann er jederzeit, der Vertrag endet dann spätestens sechs Monate später (§ 26 Abs. 2 und 3 WEG).
- Erreichbarkeit und Berichte: Wer ist Ihr Ansprechpartner, wie schnell kommt eine Antwort, und wie oft erfahren Sie, was im Haus passiert?
So rechnen wir bei der IFV ImmobilienFairwaltung GmbH
Wir verwalten in Halle (Saale) und im Saalekreis ab 2 Einheiten. Der Preis setzt sich aus Teilleistungen zusammen, die nur zusammen buchbar sind. Das digitale Portal ist immer inklusive. Alle Preise sind Bruttopreise inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
| Teilleistung | WEG-Verwaltung | Miet- und Sondereigentumsverwaltung |
|---|---|---|
| Eigentümerversammlung und Beirat | ab 3,99 € | – |
| Verwaltung des Gemeinschaftseigentums | ab 8,99 € | – |
| Mietmanagement | – | ab 8,99 € |
| Technische Verwaltung | ab 4,99 € | ab 4,99 € |
| Rechtliche Verwaltung | ab 2,49 € | ab 2,49 € |
| Finanz- und Vermögensverwaltung | ab 4,49 € | ab 5,99 € |
| Sonstige Verwaltungstätigkeiten | – | ab 2,49 € |
| Gesamtpaket je Einheit und Monat, brutto | ab 24,95 € | ab 24,95 € |
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohnungen kostet bei uns ab 299,40 Euro brutto im Monat.
- Im Preis enthalten: das digitale Portal, das Mahnwesen sowie Porto, Kopien und Fahrten in Halle (Saale). In der WEG-Verwaltung ist eine ordentliche Eigentümerversammlung pro Jahr enthalten, sie dauert bei uns in der Regel höchstens 90 Minuten. Eigentümer erhalten Quartals- und Jahresberichte.
- Was zusätzlich kosten kann: zum Beispiel weitere Eigentümerversammlungen, Gerichtsverfahren, die Begleitung großer Baumaßnahmen oder Abrechnungen für Zeiträume vor Beginn unserer Verwaltung. Diese Leistungen rechnen wir als Pauschale oder nach Zeitaufwand ab. Welche das sind und was sie kosten, steht vorab in unserem Angebot und im Verwaltervertrag.
- Übernahme: Je nach Umfang ist die Übernahme im Preis enthalten oder kostet eine einmalige Pauschale. Das klären wir vor Vertragsschluss.
- Stellplätze, Garagen und Gewerbe: Dafür können eigene Sätze gelten.
Häufige Fragen
Kann die WEG die Verwalterkosten je Wohnung statt nach Miteigentumsanteilen verteilen?
Ja. Die Eigentümer können für einzelne Kostenarten per Beschluss eine andere Verteilung festlegen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG).
Wie rechnet eine Mietverwaltung mit Prozentsatz ab?
Die Verwaltung erhält einen festen Anteil der Miete. Bei 5,5 Prozent, dem Durchschnitt dieser Abrechnungsart, und 600 Euro Monatsmiete wären das 33 Euro im Monat. Ein fester Betrag je Einheit ist besser planbar, weil er nicht mit der Miete steigt.
Zahlen Mieter die Hausverwaltung über die Nebenkosten?
Nein. Verwaltungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV).
Stand: Oktober 2026 · Jonathan Vetter, Geschäftsführer der IFV ImmobilienFairwaltung GmbH, zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG · Quelle der Durchschnittswerte: VDIV-Branchenbarometer 2026



