BIETERVERFAHREN

Immobilie im Bieterverfahren verkaufen in Halle (Saale)

Wenn mehrere Käufer interessiert sind: Geprüfte Interessenten geben in einem festen Zeitraum online ihre Gebote ab. So sehen Sie, was der Markt für Ihre Immobilie bietet. Den Käufer wählen Sie.

Unverbindlich bis zum NotarIdentität und Finanzierung geprüftFeste Frist

Unverbindlich, Termin innerhalb eines Werktags.

Jonathan Vetter, Immobilienmakler und Geschäftsführer der IFV in Halle (Saale)
Jonathan Vetter, Geschäftsführer · begleitet Ihr Bieterverfahren persönlich
WANN ES SICH ANBIETET

Für welche Immobilien das Bieterverfahren passt.

  • Mehrere InteressentenStatt einzeln nacheinander zu verhandeln, bieten alle geprüften Interessenten im selben Zeitraum.
  • Preis offenDer Markt zeigt, was er für Ihre Immobilie bietet, statt dass ein Angebotspreis alles vorgibt.
  • NachvollziehbarJedes Gebot ist mit Zeitpunkt festgehalten. Sie sehen, wer wann was geboten hat.

Bieterverfahren in Halle (Saale)

So läuft das Bieterverfahren.

Sechs Schritte, ein Ansprechpartner. Die Entscheidungen treffen Sie.

  1. 1

    Bewertung und Ausgangspreis

    Wir bewerten Ihre Immobilie vor Ort und legen mit Ihnen Ausgangspreis, Mindestabstand zwischen den Angeboten sowie Start und Ende fest.

  2. 2

    Exposé und Datenraum

    Exposé, Fotos und Unterlagen wie Grundbuch­auszug, Teilungs­erklärung, Protokolle und Energieausweis liegen vertraulich im digitalen Datenraum.

  3. 3

    Interessenten prüfen

    Persönliches Gespräch, Identitäts­prüfung nach dem Geldwäsche­gesetz und Finanzierungs­nachweis. Erst dann gibt es eine persönliche Einladung.

  4. 4

    Gebote abgeben

    Die Bieter geben online ihre Gebote ab. Das aktuell höchste Kaufpreisangebot sehen alle, ohne Namen. Das Verfahren endet zur vorher festgelegten Zeit; Änderungen gibt es nur in Ausnahmefällen und für alle gleich.

  5. 5

    Sie entscheiden

    Sie sehen alle Gebote mit Namen und wählen frei, mit wem Sie verhandeln, auch unabhängig vom höchsten Kaufpreisangebot.

  6. 6

    Notartermin

    Verbindlich wird der Verkauf erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Wir koordinieren den Termin und begleiten Sie auf Wunsch.

VERKÄUFER UND BIETER

Wer was sieht und tut.

Sie als Verkäufer

  • Eigene Ansicht auf Ihre Immobilie: alle Gebote mit Namen, Stand und Restlaufzeit.
  • Sie wählen den Käufer, nicht das System.
  • Ein Ansprechpartner bei uns, vom Ausgangspreis bis zum Notartermin.

Die Bieter

  • Teilnahme nur nach Prüfung und persönlicher Einladung, je Immobilie einzeln.
  • Anmeldung mit Passwort und zusätzlichem Einmal-Code per E-Mail.
  • Vor dem ersten Gebot bestätigen sie Teilnahmebedingungen, Vertraulichkeit und Datenschutzhinweise.
  • Der Zugang endet automatisch nach dem Verfahren.

Ein Gebot ist ein Kaufpreisangebot, kein Kauf. Verbindlich wird der Verkauf erst mit dem notariellen Kaufvertrag (§ 311b BGB). Keine Rechts- oder Steuerberatung.

REFERENZEN UND BEWERTUNGEN

Häuser, die wir verwalten.

Von IFV verwaltetes Objekt in Halle (Saale), 114 Einheiten
114 Einheiten · 6.758 m²
Von IFV verwaltetes Objekt in Halle (Saale), 34 Einheiten
34 Einheiten · 927 m²
Von IFV verwaltetes Objekt in Halle (Saale), 25 Einheiten
25 Einheiten · 1.076 m²
Von IFV verwaltetes Objekt in Halle (Saale), 15 Einheiten
15 Einheiten · 1.096 m²
Von IFV verwaltetes Objekt in Halle (Saale), 12 Einheiten
12 Einheiten · 752 m²
Von IFV verwaltetes Objekt in Halle (Saale), 9 Einheiten
9 Einheiten · 609 m²
Von IFV verwaltetes Objekt in Halle (Saale), 8 Einheiten
8 Einheiten · 648 m²
Von IFV verwaltetes Objekt in Halle (Saale), 7 Einheiten
7 Einheiten · 452 m²
Von IFV verwaltetes Objekt in Halle (Saale), 7 Einheiten
7 Einheiten · 604 m²
Von IFV verwaltetes Objekt in Halle (Saale), 3 Einheiten
3 Einheiten · 263 m²
5,0 ★★★★★
Exzellent ★★★★★
ImmoScout24 Partner 2025 Bronze
Mitglied im VDIV Sachsen-Anhalt

Häufige Fragen zum Bieterverfahren

Kurz beantwortet.

Was ist ein Bieterverfahren?

Geprüfte Kaufinteressenten geben in einem festen Zeitraum online ihre Gebote ab. Das ist keine Versteigerung: Die Gebote sind unverbindlich, und Sie entscheiden frei, mit wem Sie verhandeln. Der Kaufvertrag entsteht erst beim Notar.

Ist ein Gebot verbindlich?

Nein. Ein Gebot ist ein Kaufpreisangebot, kein Kauf. Verbindlich wird der Verkauf erst mit dem notariellen Kaufvertrag.

Wer darf mitbieten?

Nur Interessenten, die wir vorher geprüft haben: persönliches Gespräch, Identitäts­prüfung nach dem Geldwäsche­gesetz und ein Finanzierungs­nachweis. Danach bekommen sie eine persönliche Einladung für genau diese Immobilie.

Sehen die Bieter die anderen Gebote?

Sie sehen das aktuell höchste Kaufpreisangebot, aber nicht, von wem es stammt. Als Verkäufer sehen Sie alle Gebote mit Namen.

Muss ich das höchste Gebot annehmen?

Nein. Sie wählen frei, mit wem Sie verhandeln, auch unabhängig vom höchsten Kaufpreisangebot.

Was kostet das Bieterverfahren?

Es gibt keinen Aufpreis. Es gilt unsere normale Maklerprovision: 3,57 % des Kaufpreises inklusive MwSt. je Partei, individuell auch ab 2,49 %, fällig erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Die Bewertung vor Ort ist kostenlos.

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IFV ImmobilienFairwaltung GmbH
Brandenburger Straße 12, 06114 Halle (Saale)
info@immofairwaltung.de
Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo–Do 13–16 Uhr

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