Hausverwaltung wechseln in Halle (Saale)
Unzufrieden mit Ihrer Verwaltung? Sie möchten die Hausverwaltung wechseln oder kündigen? Sie entscheiden, wir organisieren die Übergabe: Unterlagen, Konten, Fristen und alle Mitteilungen. In Halle (Saale) und im Saalekreis.

Erkennen Sie Ihre Verwaltung wieder?
- Keine AntwortE-Mails bleiben liegen, Rückrufe kommen nicht.
- Abrechnung zu spätOder sie ist so unklar, dass niemand sie nachvollziehen kann.
- Nichts passiertSchäden und Beschlüsse warten seit Monaten auf Umsetzung.
- Kein ÜberblickSie wissen nicht, wie es um Konten und Rücklage steht.
So läuft der Wechsel.
Ob Eigentümergemeinschaft oder Mehrfamilienhaus: So wechseln Sie Ihre Hausverwaltung. Wählen Sie, was verwaltet wird.
Eigentümergemeinschaft
- 1
Erstgespräch
Mit Ihnen oder dem Beirat, kostenlos, Termin innerhalb eines Werktags.
- 2
Angebot
Klarer Preis je Einheit für Ihre Gemeinschaft.
- 3
Beschluss
Die Eigentümer beschließen den Wechsel in der Versammlung. Wir helfen bei der Vorbereitung.
- 4
Übergabe
Wir übernehmen Unterlagen und Konten vom bisherigen Verwalter.
Gut zu wissen: Eine Eigentümergemeinschaft kann ihren Verwalter jederzeit abberufen. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate später (§ 26 Abs. 3 WEG).
Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung
- 1
Erstgespräch
Termin innerhalb eines Werktags, kostenlos.
- 2
Angebot
Klarer Preis, passend zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung.
- 3
Kündigung
Sie kündigen den alten Vertrag. Die Frist prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.
- 4
Übergabe
Wir übernehmen Unterlagen und informieren Ihre Mieter.
Gut zu wissen: Haben Sie bisher selbst verwaltet, gibt es keine Kündigung. Dann übernehmen wir in wenigen Werktagen.
Ihre Verwaltung nach dem Wechsel: WEG-VerwaltungMietverwaltungSondereigentumsverwaltungPreise
Was wir für Sie erledigen.
- Unterlagen übernehmenDer Vorverwalter lädt alles in unser Übergabeportal. Wir prüfen, ob etwas fehlt.
- Konten und Daten einrichtenStammdaten, Verträge und offene Posten kommen in unsere Systeme.
- Alle informierenMieter, Versorger, Versicherer, Banken und Behörden.
- Offene Vorgänge prüfenSchäden, Fristen und Aufträge sehen wir uns sofort an.
- Bei WEG zusätzlichErstbegehung und Verwalternachweis.
- Erstgespräch führen und Angebot prüfen.
- Alten Vertrag kündigen oder, bei einer WEG, den Wechsel beschließen.
- Neuen Verwaltervertrag unterschreiben.
Diese Unterlagen gehören zur Übergabe.
Der bisherige Verwalter muss sie herausgeben. Wir bitten ihn, sie direkt in unser Übergabeportal hochzuladen. Sie müssen nichts davon selbst zusammensuchen.
Alle Unterlagen anzeigen
Eigentümergemeinschaft
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Beschluss-Sammlung und Protokolle
- Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
- Kontoauszüge und Nachweis der Rücklage
- Verträge mit Versorgern, Versicherern und Dienstleistern
Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung
- Mietverträge mit Nachträgen
- Übergabeprotokolle und Kautionsnachweise
- Abrechnungen der laufenden Periode
- Verträge mit Versorgern und Dienstleistern
- Offene Vorgänge und laufende Korrespondenz
Häuser, die wir verwalten.


Häufige Fragen zum Verwalterwechsel
Kurz beantwortet.
Wann kann eine Eigentümergemeinschaft die Hausverwaltung wechseln?
Jederzeit. Die Eigentümer beschließen die Abberufung des alten und die Bestellung des neuen Verwalters, am besten in derselben Versammlung. Der alte Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Wie kündige ich die Hausverwaltung meines Mehrfamilienhauses?
Nach der Frist in Ihrem Verwaltervertrag. Wir sehen uns den Vertrag im Erstgespräch mit Ihnen an und planen den Wechsel danach.
Was passiert mit den Unterlagen?
Der bisherige Verwalter muss sie herausgeben. Er bekommt von uns einen persönlichen Zugang zu unserem Übergabeportal und lädt dort alles online hoch. Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordern fehlende nach.
Merken meine Mieter etwas davon?
Sie bekommen von uns eine Mitteilung über den Wechsel und den neuen Ansprechpartner. Sonst ändert sich für sie nichts.
Wie lange dauert der Wechsel?
Ohne Vorverwalter wenige Werktage. Mit Vorverwalter hängt es von der Kündigungsfrist oder dem Beschluss der Gemeinschaft ab.
Was kostet der Wechsel?
Das Erstgespräch ist kostenlos. Was die Übernahme kostet, steht in Ihrem Angebot.
Mehr im Ratgeber: Aufgaben einer HausverwaltungEigentümerversammlung und Umlaufbeschluss
Lassen Sie uns über Ihren Wechsel sprechen.
Erstgespräch kostenlos, Termin innerhalb eines Werktags.
IFV ImmobilienFairwaltung GmbH
Brandenburger Straße 12, 06114 Halle (Saale)
info@immofairwaltung.de
Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo–Do 13–16 Uhr
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